Allgemeine Geschäftsbedingungen von ASSOCIACION FLAMINGMONKEY ENTERTAINMENT
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche durch FLAMING MONKEY MUSIC abgeschlossenen Verträge sowie sämtliche durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT angebotenen Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für sämtliche Veranstaltungen, welche durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT durchgeführt werden und für Tickets für solche Veranstaltungen, unabhängig davon, bei welchem Ticketinganbieter (wie Eventfrog, Starticket, Ticketportal, Ticketcorner (nicht abschliessend)) der Kunde diese gekauft hat. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters (z.B. Eventfrog).
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss & Haftung
2.1. Mit dem Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung, welche durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT
durchgeführt wird, schliesst der Kunde mit FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT einen Vertrag über die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen. Ein Vertrag kommt auch durch die Annahme eines schriftlichen Antrags durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT zustande; wenn der Kunde/Veranstalter einen Antrag schriftlich (auch per Email) bestätigt bzw. rückbestätigt oder einen Antrag von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT schriftlich bestätigt erhält. Ein Antrag von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT hat die Gültigkeit von 14 Tagen, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Antrag. FLAMINGMONKEY ENTERTAINMENT behält sich vor, die Offerte vor Ablauf dieser Frist zurück zu ziehen. Beim Kauf von Tickets gibt es keine entsprechende Frist.
2.2. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT haftet unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT gemäss diesen AGB oder gemäss Vertrag durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT beruhen. Im Übrigen setzt sich FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen (z.B. aber nicht abschliessend: Haftung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere aber nicht ausschliesslich entgangener Gewinn); Haftung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für Inhalte auf Websites von Ticketinganbietern und anderen Dritten, die auf die Veranstaltungen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT verweisen oder auf die die Webauftritte von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT verweisen). Die vorstehenden Ausschlüsse der Haftung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT gelten nicht bei durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen des Produkthaftpflichtgesetzes.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten durch Dritte (z.B. Ticketinganbieter) begründet in keinem Fall eine Haftung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist berechtigt, zur Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritte beizuziehen. Jegliche Haftung von FLAMINGMONKEY ENTERTAINMENT für durch Hilfspersonen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT oder Dritte verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT auftreten, wird FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT rechtzeitig auf die mögliche Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2.3. Der Kunde haftet gegenüber FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Ticketkäufers gegenüber FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ausgeschlossen.
2.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
3. Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen (Konzerte, Shows, Parties)
Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Kunde mit FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen einen Vertrag ab, sofern FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT der Veranstalter der bezeichneten Leistungen ist. Der Kunde anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Der Vertrag zwischen FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn FFLAMING MONKEY ENTERTAINMENT bzw. der Ticketinganbieter die Tickets an den Kunden versendet bzw. freischaltet. Weitergehende und/oder abweichende Bedingungen des Ticketinganbieters bezüglich des Zustandekommens des Vertrags gehen dieser Ziffer vor.
3.1. Der Ticketbesteller erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veranstaltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Sicherheits-, Zutritts- und Altersvorschriften sind im Beschrieb der Veranstaltung oder beim offiziellen Ticketanbieter vermerkt (z.B. Konzerte ab 16 Jahren oder in Begleitung einer erwachsenen Person). Kleinkinder sind aus gesundheitlichen Gründen von allen Veranstaltungen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt bei Widerhandlung jegliche Verantwortung oder Haftung für alle Art von Schäden ab. Diese Vorschriften gelten auch beim Erwerb von Tickets von Drittanbietern. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
3.2. Print@home Tickets, Mobile Tickets und alle vom Ticketinganbieter versendeten (per Post oder Email) Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode/QR Code auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der erste Inhaber eines Print@home Tickets, Mobile Tickets oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt, Mobile Tickets nicht weiterverschickt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.
3.3. Bei personalisierten Tickets gelten die jeweils für die Personalisierung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT und dem jeweiligen Ticketanbieter im Einzelfall aufgestellten Regeln (Übertragungsmöglichkeiten, Einlasskontrollen und Personalisierungsgrad). In der Regel beinhaltet die Personalisierung die Angabe der Personalien der berechtigten Person auf dem Ticket (Aufdruck). Ausschliesslich die auf dem Ticket erwähnte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Der Kunde/Käufer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalien verantwortlich und FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT haftet in keinem Fall für aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben herrührenden Schäden. Abweichende sowie ergänzende Regelungen zur Personalisierung im Einzelfall in den auf eine Veranstaltung anwendbaren Bedingungen sind massgeblich.
3.4. Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen oder sonstige reproduzierbare Aufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT vorgängig ihre schriftliche Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat. Ausnahme bilden nicht-professionelle Kameras (von Mobile Phones) erlaubt sind.
3.5. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.6. Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.
3.7. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT oder von deren Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
3.8. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist berechtigt, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung der Veranstaltung entschädigungslos auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt (übermässiger Alkoholkonsum und Drogenkonsum werden nicht toleriert).
3.9. Der Ticketbesteller nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Tickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung und/oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben wird. Das Ticket berechtigt den Veranstaltungsbesucher in solchen Fällen zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort. Im Falle einer definitiven Absage der Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT berechtigt ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert bzw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren. Keine Rückerstattung erfolgt im Falle der definitiven Absage einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, welche ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer der beiden Parteien liegen und FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, namentlich Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches, unabhängig davon, ob solche Umstände im Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren. Ferner gelten als höhere Gewalt auch Folgen eines Ereignisses höherer Gewalt, welche es FLAMING MONKEY MUSIC in Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht zumutbar erscheinen lassen, die Veranstaltung durchzuführen, selbst wenn das Ereignis höherer Gewalt im Zeitpunkt der Veranstaltung weggefallen ist. Jegliche Haftung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für allfällige Schäden von Kunden zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Wir empfehlen beim Kauf von Tickets den Abschluss einer Ticketversicherung.
3.10. Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die offiziellen Ticketinganbieter (gemäss Angabe auf www.flamingmonkey.ch) die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht des Veranstalters in eigenem Namen entgegennehmen und über die empfangene Zahlung verfügungsberechtigt sind.
3.11. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen.
3.12. Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
3.13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche seiner Angaben/Daten gegenüber FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT oder verbundene Unternehmen (d.h. sämtliche Unternehmen, die von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT beherrscht werden, FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT beherrschen oder die unter gemeinsamer Beherrschung mit FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT stehen; eine Beherrschung liegt vor, wenn das herrschende Unternehmen faktisch die Kontrolle, aufgrund einer Mehrheit von Stimm- und/oder Kapitalrechten, ausüben kann; zu den verbundenen Unternehmen gehören namentlich sämtliche Partner von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT) zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden dürfen. Im Übrigen richtet sich die Verwendung von Personendaten durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT nach der Datenschutzerklärung (siehe Ziffer 11 nachfolgend).
3.14. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass vor/während/nach der Veranstaltung zur Dokumentation der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Veranstaltungsbesucher in diese Aufnahme seiner Person und der entschädigungslosen Nutzung und Verwertung (insb. Veröffentlichung und Ausstrahlung) der Aufnahmen unwiderruflich ein. Der Veranstaltungsbesucher verzichtet durch die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung diesbezüglicher Persönlichkeitsrechte und Entschädigungsansprüche.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4.3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4. Rechnungen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Mit Eintritt der Fälligkeit ist FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Tickets werden in der Regel mit Vorauskasse bezahlt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
4.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.7. Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden unabhängig aus welchem Rechtsgrund mit Forderungen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist ausgeschlossen.
5. Rücktrittsrecht
5.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT
abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT. Erfolgt diese nicht, ist in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag zu bezahlen. Für Tickets besteht nach Massgabe von Ziffer 3 der AGB kein Rücktrittsrecht und die Folgen einer allfälligen definitiven Absage der Veranstaltung richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 der AGB.
5.2. Sofern zwischen FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ausübt.
6. Vertragsrücktritt durch die FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT
6.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kein Rücktrittsrecht des Kunden besteht für Tickets. Allfällige Folgen einer definitiven Absage von Veranstaltungen für Ticketinhaber richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 dieser AGB.
6.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Artikel 4.5 verlangte termingerechte Vorauszahlung nicht geleistet, ist FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
• Höhere Gewalt (wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Pandemien, Epidemien, behördliche Verbote oder Beschränkungen, Naturkatastrophen oder Ähnliches; die Bestimmungen von Ziffer 3.9 finden mutatis mutandis Anwendung) oder andere von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• ein Vertrag unter irreführenden oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen seitens, z.B. des Kunden oder Zwecks, abgeschlossen wurden;
• der Kunde/Vertragspartner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB verletzt und eine Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung (E-Mail) von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT anhält.
6.4. Bei Rücktritt von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT aus wichtigem Grund entsteht kein Anspruch des Kunden/Vertragspartner auf Schadensersatz.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1. SoweitFLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für den Kunden/Vertragspartner auf dessen Veranlassung
technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden/Vertragspartners. Der Kunde/Vertragspartner haftet für die korrekte Behandlung und Umgang und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT bedarf der schriftlichen Zustimmung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von FLAMING MONKEY MUSIC gehen zu Lasten des Kunden, soweit FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT pauschal erfassen und berechnen.
8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden die Anlagen von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5. Störungen, an von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.
8.6. In allen Räumlichkeiten von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT gilt bei allen Veranstaltungen ein Rauchverbot. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1. Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände können auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen (z.B. in einer Garderobe) platziert werden. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen jederzeit zu entsprechen. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen Beschädigungsgefahr ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen frühzeitig mit FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT abzustimmen.
9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt das der Kunde, darf FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1. Der Kunde/Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die an Räumen,
Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung durch ihn selbst, seine Angestellten, Hilfspersonen, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem seitens FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT diensthabenden Einsatzleiter oder dem Techniker zeitgerecht den Schluss der Veranstaltung zu melden, damit die von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT zur Verfügung gestellten und von Dritten zu gemieteten Geräte (u.a. Musikanlage) kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Veranstalter haftbar.
10.2. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist gegenüber dem Kunden nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung haftbar. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung) wird wegbedungen.
10.3. Der Kunde ist für sämtliche erforderlichen Versicherungen und Bewilligungen/Auflagen selbst verantwortlich. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen. Eingebrachtes Gut ist vom Veranstalter auf eigene Kosten angemessen zu versichern. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT lehnt jede Haftung ab.
11. Datenschutzerklärung
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sowie der Verzicht auf die Schriftform, haben schriftlich zu erfolgen. Hiervon ausgenommen ist die nachträgliche Anpassung dieser AGB durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT, welche jederzeit ohne weiteres möglich ist. Änderungen der AGB durch FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT werden auf dem Webauftritt (www.flamingmonkey.ch) zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT.
12.3. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN- Kaufrechts (CISG). Der Kunde/Veranstalter anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT, Zürich als ausschliesslichen Gerichtsstand. FLAMING MONKEY ENTERTAINMENT ist allerdings berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung einigen sich die Parteien auf eine wirksame Bestimmung, die der gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Zürich, April 2023 Version 01/23